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Muss meine Website jetzt barrierefrei sein?

Von mowa.studio · Webdesign, Branding & Animation aus Wien · Veröffentlicht am

Weiße Bodentypografie Für alle auf violettem Boden mit breitem Wegweiserpfeil

Das Barrierefreiheitsgesetz gilt in Österreich seit 28. Juni 2025. Es betrifft Websites und Apps, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen können, also vor allem Online-Shops und Buchungsstrecken, außerdem Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Eine Website, die nur informiert, fällt in der Regel nicht darunter.

Rund um das Gesetz gibt es zwei typische Missverständnisse. Manche Unternehmen sind nervös, obwohl sie gar nicht betroffen sind. Andere betreiben einen Shop und haben noch nie davon gehört. Was folgt, ist eine Einordnung aus der Praxis. Eine Rechtsberatung kann sie nicht ersetzen.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsgesetz?

Das Gesetz spricht von „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Gemeint ist, dass ein Verbraucher über Ihre Website oder App auf eigenen Wunsch einen Vertrag mit Ihnen abschließt. Das Unternehmensserviceportal des Bundes nennt als Beispiele Webshops und Buchungsportale.

Ein Hotel mit Online-Buchung ist damit betroffen, ein Shop für Endkunden ebenso, sofern das Unternehmen nicht als Kleinstunternehmen gilt. Eine Anwaltskanzlei, die ihre Leistungen vorstellt und eine Telefonnummer angibt, ist es nach Auslegung der Wirtschaftskammer nicht. Reine B2B-Angebote fallen ebenfalls heraus.

Beim Kontaktformular sind sich nicht einmal die Wirtschaftskammern einig, ihre Auslegungen unterscheiden sich. Wer auf Nummer sicher gehen will, baut das Formular ohnehin barrierefrei, der Mehraufwand ist klein.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt übrigens nur für Dienstleistungen. Wer Produkte herstellt, die unter das Gesetz fallen, muss sie unabhängig von der Größe barrierefrei gestalten.

Produktmockup einer Tastatur mit hervorgehobener Tab-Taste
Konzeptmockup: Eine Website muss auch per Tastatur bedienbar sein. Der aktuelle Fokus sollte dabei klar erkennbar bleiben.

Welchen Standard muss eine barrierefreie Website erfüllen?

Das Gesetz formuliert vier Grundsätze. Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das sind genau die Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, auf denen auch die europäische Norm EN 301 549 aufbaut. Die Wirtschaftskammer empfiehlt, sich an dieser Norm zu orientieren, und die verweist derzeit auf WCAG 2.1 in der Stufe AA. Wer gleich nach der neueren Version 2.2 baut, ist auf der sicheren Seite.

Im Alltag heißt das Dinge wie: Text hat genug Kontrast zum Hintergrund, bei normalem Fließtext mindestens 4,5 zu 1. Jede Funktion ist mit der Tastatur erreichbar, und man sieht, wo der Fokus gerade ist. Bilder mit Inhalt haben eine Beschreibung. Überschriften stehen in sinnvoller Reihenfolge, Buttons sind echte Buttons. Formularfelder haben Beschriftungen, Fehlermeldungen sagen, was zu tun ist. Bei 200 Prozent Zoom bricht nichts. Und wer im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt hat, bekommt auch weniger Animation.

Der letzte Punkt liegt uns am Herzen, weil wir viel animieren. Eine barrierefreie Website muss nicht langweilig sein. Sie muss nur auch dann funktionieren, wenn jemand die Effekte nicht sehen kann oder nicht sehen will.

Welche Strafen drohen?

Bis zu 80.000 Euro, kontrolliert wird vom Sozialministeriumservice. Es kann Mängel beanstanden und Verwaltungsstrafen verhängen. Der Gesetzestext nennt diesen Rahmen für nicht barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen, für kleine und mittlere Unternehmen liegt er bei bis zu 50.000 Euro. Mehr Hintergrund bietet das Sozialministerium.

Wer betroffen ist, muss außerdem öffentlich darlegen, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, etwa in den AGB oder auf einer eigenen Seite. Die Wirtschaftskammer nennt das Barrierefreiheitserklärung. Darin sollte auch stehen, was noch nicht barrierefrei ist und warum. Wir raten, sie ehrlich zu schreiben. Eine Erklärung, die volle Konformität behauptet, während der Checkout mit der Tastatur nicht bedienbar ist, hilft niemandem.

Unabhängig von Strafen gibt es einen nüchternen Grund, sich darum zu kümmern. Laut Statistik Austria lebt rund ein Fünftel der Bevölkerung ab 15 Jahren mit einer dauerhaften Beeinträchtigung. Dazu kommen alle, die schlechter sehen als früher, und alle, die gerade mit einer Hand am Handy bestellen.

Wie prüft man eine Website auf Barrierefreiheit?

Eine erste Prüfung schaffen Sie an einem Nachmittag:

  1. Lassen Sie ein automatisches Werkzeug wie Lighthouse im Chrome-Browser über die wichtigsten Seiten laufen. Es findet fehlende Bildbeschreibungen, schwache Kontraste und Formularfelder ohne Beschriftung.
  2. Gehen Sie die Seite nur mit Tabulator, Enter und Pfeiltasten durch, inklusive Menü, Formular und Kauf oder Buchung.
  3. Schalten Sie VoiceOver am Mac oder iPhone ein und hören Sie sich die Startseite an. Das klingt aufwendig und ist sehr aufschlussreich.
  4. Vergrößern Sie die Ansicht im Browser auf 200 Prozent und schauen Sie, ob noch alles erreichbar ist.

Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme, der Rest zeigt sich bei den manuellen Schritten. Fangen Sie mit den Wegen an, auf denen Geld oder Anfragen entstehen.

Plugins oder Overlays, die eine Leiste mit Kontrast- und Schriftgrößen-Schaltern einblenden, lösen das Problem nicht. Sie ändern nichts an der Struktur darunter.

Wenn ohnehin eine neue Website ansteht, ist das der günstigste Moment, weil Nachrüsten fast immer mehr kostet als gleich richtig bauen. Wie sich das im Budget niederschlägt, steht im Artikel Was kostet eine Website in Österreich?

Häufige Fragen

Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für jede Unternehmenswebsite?

Nein. Erfasst sind vor allem Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Online-Shops und Buchungssysteme, sowie Bankdienstleistungen. Reine Informationsseiten fallen nach Auslegung der Wirtschaftskammer in der Regel nicht darunter.

Bin ich als kleines Unternehmen ausgenommen?

Bei Dienstleistungen ja, wenn Sie weniger als zehn Personen beschäftigen und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme haben. Für Produkte, die unter das Gesetz fallen, gilt diese Ausnahme nicht.

Welcher Standard gilt für barrierefreie Websites?

In der Praxis die europäische Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 in der Stufe AA verweist. Wer nach WCAG 2.2 AA baut, erfüllt die Anforderungen nach aktuellem Stand.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

Nein. Overlays, die eine Leiste mit Kontrast- und Schriftgrößen-Schaltern einblenden, ändern nichts an Struktur und Code darunter. Barrierefreiheit entsteht in Design und Entwicklung.

Macht mowa.studio Websites barrierefrei?

Ja. Wir bauen neue Websites nach WCAG 2.2 AA und prüfen bestehende Websites mit automatischen Tests, Tastatur und Screenreader. Ob Ihr Unternehmen unter das Gesetz fällt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Über mowa.studio

mowa.studio ist ein inhabergeführtes Studio für Webdesign, Branding und Animation in Wien, spezialisiert auf 3D im Web mit WebGL und Three.js. Seit 2016 sind über 100 Websites und mehr als 100 Markenidentitäten für Unternehmen im DACH-Raum entstanden, unter anderem für ÖBB, Ärzte am Augarten und Eurea Real Estate. Projekte ansehen

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